Temperature Products GmbH - UNREGISTERED VERSION

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AGB´s

18.- Impressum

Allgemeine Lieferbedingungen der TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH

Präambel:
Alle im Internet dargestellten Informationen und Daten sind nach bestem Wissen erstellt worden, eine rechtliche Zusicherung von Eigenschaften kann aufgrund dieser Informationen jedoch nicht abgeleitet werden.
Das Angebot richtet sich vornehmlich an Firmen und Unternehmen, daher sind alle Preise Nettopreise, auf die die gesetzliche MWSt noch aufgerechnet wird.

Es gilt grundsätzlich deutsches Recht.
Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage der Liefer- und Leistungsverträge der TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH.
Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind für die TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH nur dann verbindlich, wenn sie von derTP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

1. Vertragsabschluss
Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH zustande.

2. Preise
(1)Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der
TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Die Preise der TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH verstehen sich ab Werk in EURO zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es werden anderweitige Angaben gemacht.

(2)Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

(3)Nach erfolgter bestätigter Bestellung auf Wunsch des Bestellers vorgenommene Veränderungen des Werkgegenstandes werden dem Besteller berechnet.

(4)Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Insoweit gelten diese Bedingungen bereits vor Auftragserteilung.

3. Liefermenge, Lieferfrist
(5)Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind zulässig.
Die TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.

(6)Die von TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird.

(7)Die vereinbarte Lieferfrist gilt stets nach Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Einzelheiten. Insoweit handelt es sich grundsätzlich um unverbindliche Lieferfristen. Um verbindliche Liefertermine handelt es sich ausschließlich dann, wenn der Liefertermin schriftlich gegenüber dem Besteller als verbindlich bestätigt worden ist.

(8)Ist für die Herstellung des Werkes oder für die Durchführung der Lieferung eine Handlung des Bestellers erforderlich, so beginnt die Lieferfrist erst mit der vollständigen Ausführung dieser Handlung durch den Besteller.

(9)Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf.

(10)Wird die Lieferfrist einschließlich der angemessenen Nachfrist nicht eingehalten, haftet die TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH ausschließlich für den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde, maximal in Höhe des negativen Interesses.

(11)Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und von TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH nicht zu vertretende Umstände entbinden dieTP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH von der Einhaltung der Lieferfristen für die Dauer der Betriebsstörung. In diesen Fällen ist der Besteller insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen.

4. Gewährleistung
(12)Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten, überarbeiteten Sachen ein Jahr.
Ist der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

(13)Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort, mindestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware der TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH schriftlich mitzuteilen.
Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.

(14)Sonstige Mängel sind der TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH innerhalb einer Woche seit Kenntnisnahme anzuzeigen.

(15)Für Werbeaussagen oder Mängel in der Gebrauchsanweisung haftet die TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH nur gegenüber Bestellern, die Verbraucher sind.

(16)Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit des Werkes wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

(17)TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH ist berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH entscheidet, ob eine Mangelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist die TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheidet dieTP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH zwischen Neulieferung oder Mangelbeseitigung.

(18)Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, soweit die TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse beschränkt. Schadensersatz für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.

5. Pflichtverletzungen
(19)Die Haftung für Pflichtverletzungen der TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH beschränkt sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverstöße.

(20)TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH haftet grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen, welche aus Werkleistungen resultieren, die gemäß der vom Besteller geprüften Zeichnungen, Druckvorlagen oder Muster, welche vom Besteller als Fertigungsunterlagen freigegeben wurden, erbracht wurden. Für die konstruktive Gestaltung und Richtigkeit der reproduzierten Vorlagen haftet die TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH nicht.
TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH hat aber die Pflicht, den Besteller - soweit erkennbar - unverzüglich auf die Unmöglichkeit der technischen Umsetzung der Vorlagen hinzuweisen.

(21)Insbesondere wird bei der Erbringung von Werkleistungen nach Vorgabe des Bestellers die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Eine Prüfungspflicht seitens der TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH besteht im Hinblick auf Schutzrechte Dritter nicht.

6. Zahlungsbedingungen
(22)Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen der TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH sofort und ohne Abzüge fällig.

(23)Bei Zielüberschreitung ist die TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und, soweit der Besteller kein Verbraucher ist, von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich ist.

(24)Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.

(25)Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht es der TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen.

Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so ist die TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern. Verweigert der Besteller Vorauszahlung oder Sicherheit, so kann dieTP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.

(26)Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Bestellers jeweils Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderung zunächst jeweils die ältere.

7. Eigentumsvorbehalt
(27)Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenüber dem Besteller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH in dessen Eigentum.

(28)Im Falle von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht derTP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH das (Mit-) Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu.
Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderung gegen den Erwerber an die TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH ab. Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht direkt an die TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH Zahlung zu leisten. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Unternehmer und Besteller.

(29)Im Übrigen sind Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig, insbesondere Sicherungsübereignung oder Verpfändung.

(30)Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bestellers und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist dies der TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH sofort schriftlich und unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen), gegebenenfalls unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen, mitzuteilen.

(31)Sachen, die von TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH dem Besteller zur Verfügung gestellt wurden und die nicht Bestandteil der Werkleistung als solcher sind (z. B. Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge usw.), bleiben im Eigentum der  TP Temperature Products, elektrische Messwertaufnahmen GmbH.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(32)Erfüllungsort ist Neuburg an der Donau.

(33)Soweit es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist Gerichtstand der Sitz der Niederlassung des Unternehmers.

9. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.
Sämtliche Erklärungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.

TP-Temperature Products,
elektrische Messwertaufnahmen GmbH

Borsigstrasse Nr. 3, 63579 Freigericht, Tel.: 06055-9079140, Fax: 06055-9079144 UStID:  DE812124719, Geschäftsführer: Julia Koloczek /  HRB 92265, Amtsgericht/Hanau.



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