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Kalibrierung

3.- Kalibrierservice

Kalibrierung:

Die Überprüfung von Messgeräten, für die es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, nennt man nicht Eichung, sondern Kalibrierung.

Das Kalibrieren ist im Gegensatz zum Eichen also keine hoheitlich vorgeschriebene Aufgabe.
Gründe für das Kalibrieren sind zum Beispiel die Qualitätssicherung oder Verfahrensvorschriften wie zum Beispiel DIN EN ISO 9001:2000.


Eine interne Kalibrierung ist eine Kalibrierung, bei der alle Messgeräte auf einen firmeninternen

oder organisationsinternen Standard genormt werden.

Eine rückführbare Kalibrierung ist eine Kalibrierung, deren Referenz oder Normal ein
nationaler Standard ist
(zum Beispiel ein Messgerät/Messaufbau der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt).

Alle mit rückführbaren Messgeräten gewonnenen Messergebnisse sind einerseits auf
diesen nationalen Standard rückführbar und andererseits folglich auch untereinander vergleichbar.

Rückführbar kalibrierte Messgeräte werden oft auch als Referenz-Messgeräte bezeichnet.
Der Vorteil der auf nationale Standards (und somit in der Regel auch auf internationale Standards)
rückführbaren Messgeräte ist die weltweite Vergleichbarkeit der Messergebnisse.

Das Wörterbuch der Metrologie (VIM) definiert Kalibrierung:

Kalibrieren umfasst die Tätigkeiten zur Ermittelung des Zusammenhanges
zwischen den ausgegebenen Werten eines Messmittels [...]
und den bekannten Werten der Messgröße unter bekannten Bedingungen.

Dabei ist zu beachten dass Kalibrierung:

   * keine Spezifikationsprüfung ( Konformitätsaussage )
   * kein Abgleich
   * und keine Aussage über Drift beinhaltet,

sondern genau genommen nur die Istwertaufnahme auf Basis von Messunsicherheiten darstellt.
Oben genannte detaillierte Prüfungen sind Aufgaben der Prüfmittelüberwachung.

Das Kalibrieren (die Kalibration) ist nicht nur in der Metrologie ein Messprozess zur
Feststellung und Dokumentation der Abweichung eines Messgerätes oder
einer Maßverkörperung mit einem Normal höherer Ordnung.

Kalibrierung
Ermitteln des Zusammenhangs zwischen Messwert oder Erwartungswert der
Ausgangsgröße und dem zugehörigen wahren oder richtigen Wert der als
Eingangsgröße vorliegenden Messgröße für eine betrachtete Messeinrichtung
bei vorgegebenen Bedingungen.

Bei der Kalibrierung erfolgt kein Eingriff, der das Messgerät verändert.
Laut DIN 1319 Teil 1, Ausgabe Januar 1995
Titel: "Grundlagen der Messtechnik" -Grundbegriffe -
Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e.V.Beuth-Verlag GmbH, Berlin-Wien-Zürich.

Zu einer Kalibrierung gehört:
Die Definition des Messprozesses
(Umgebungsbedingungen, erforderliche Normale, Vorgehensweise)

Erstellung eines mathematischen Modelles zur Auswertung der Kalibrierung
unter Berücksichtingung aller bekannten systematischen Einflüsse

   * eine Unsicherheitsanalyse mit Hilfe des mathematischen Modelles
   * Angabe eines vollständigen Ergebnisses, d. h. Kalibrierwert und Kalibrierunsicherheit.
   * Erstellung eines Protokolls, auch Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat genannt.

Der Kalibrierwert für den Kalibriergegenstand wird zur Messwertkorrektur verwendet.
In Verbindung mit einer Normalhistorie lassen sich Aussagen über die
Zuverlässigkeit des Kalibriergegenstandes treffen.

Ein bekanntes Beispiel ist das Kalibrieren (wenn vom Eichamt durchgeführt,
dann gleichbedeutend mit Eichen) einer Waage durch Auflegen einer Normalmasse.
Unter Berücksichtigung systematischer Einflüsse (Messabweichung der Normalmasse,
Luftdruck, Temperatur, Auftrieb) und zufälliger Einflüsse wird die Anzeige
des Kalibriergegenstandes
Waage mit der Maßverkörperung Normalmasse verglichen.
Um eine Aussage über den Einfluss zufälliger Einflüsse treffen zu können,
wird die Messung hinreichend häufig durchgeführt und statistisch bewertet.

Beim Kalibrieren wird ein Messgerät überprüft und die Abweichung (Messtoleranzen)
zu einem (bekannt richtigen) Standard oder Messaufbau bestimmt und
dokumentiert/protokolliert, so zum Beispiel die Abweichung zum Ur-Meter in Paris
(oder andere Referenznormale der PTB, NPL oder des DKD, UKAS usw.).

Über die Protokollierung hinausgehende Handlungen finden bei der Kalibrierung nicht statt.
Ziel der Kalibrierung ist ein Protokoll, das so genannte Kalibrier-Zertifikat (Kalibrierschein).

Es dürfen nach einer Kalibrierung unter keinen Umständen Änderungen
am (Mess-)Gerät vorgenommen werden, da ansonsten die Kalibrierung
(Protokoll/Dokumentation) wertlos wird.

Kalibrieren kann nur der, der ein Normal höherer Ordnung besitzt -
also einen (bekannt richtigen) Standard oder Messaufbau zur Verfügung
hat - und zum Protokollieren befähigt ist.

Richtlinien und Auflagen
Neben den Auflagen und technischen Maßnahmen der Qualitätssicherung
und Qualitätsmanagement, wie beispielsweise die
Prüfmittelüberwachung und rückführbare Kalibrierung von
Messmitteln beinhaltet die Kalibrierrichtlinie VDI
(Verein Deutscher Ingenieure e.v) / VDE (Verband der Elektrotechnik) /
DGQ (Deutsche Gesellschaft für Qualität) / DKD (Deutscher Kalibrierdienst)
2622 allgemeine Kalibrieranweisungen, Modelle für die
Messunsicherheitsberechnung und die Rückführung von Messgrößen
für die meisten elektrischen und elektronischen Instrumente.





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